Countdown zum Jahrhundertspiel

Bastian Schweinsteiger und die anderen ...

„Kommt, eilet und laufet ...“

Bach - Oratorium zu Ostern und Himmelfa...

Triathlon statt Biathlon

Biathleten Birnbacher und Schempp start...

Was sagt der Sommer, Herr Herwegh?

Der Narrenkeller schließt! Was für eine...

 
 
 

dpa

Prozess um Polizeieinsatz unter strengen Sicherheitsvorkehrungen

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen beginnt an diesem Freitag der Prozess gegen einen pensionierten Polizisten und dessen Familie vor dem Amtsgericht Rosenheim. Gegen Prozessbeteiligte waren anonyme Morddrohungen ausgesprochen worden. Die nach dem Mord an einem Staatsanwalt im Dachauer Gericht bayernweit erhöhten Kontrollen in Justizgebäuden werden deshalb zusätzlich verschärft.
In dem Verfahren wird ein Polizeieinsatz vom November 2010 in Schechen juristisch aufgerollt. Der pensionierte Polizeibeamte, seine Frau, seine Tochter und sein Schwiegersohn sind des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Beamte der Rosenheimer Polizei hatten damals einen seiner Mieter zu einer psychiatrischen Untersuchung vorführen sollen. Als sie an der Wohnungstür der Tochter des Ex-Polizisten klingelten, kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst gegen die Polizisten, klagte aber schließlich die vier Familienmitglieder an. Der Fall beschäftigte auch den Bayerischen Landtag. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage vorgesehen. Es sollen 20 Zeugen vernommen und Sachverständige gehört werden. Das Urteil wird für den 27. April erwartet.
Die Rosenheimer Polizei ist wegen eines weiteren Falles ins Gerede gekommen. Der inzwischen beurlaubte Leiter der dortigen Inspektion soll im September 2011 einen 15-Jährigen nach einem Volksfestbesuch auf der Wache krankenhausreif geschlagen haben. Die Traunsteiner Staatsanwaltschaft ermittelt.
In einer gemeinsamen Erklärung wandten sich die Staatsanwaltschaft Traunstein und der Anwalt-Verein Rosenheim dagegen, die Rosenheimer Polizei wegen dieser beiden Fälle unter den Generalverdacht gewalttätiger und unrechtmäßiger Amtshandlungen zu stellen. Dafür gebe es keinerlei Belege. «Sollte sich allerdings im Einzelfall herausstellen, dass Polizeibeamte bei Dienstausübung strafbare Handlungen begangen haben, werden diese entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Staatsanwaltschaft entschieden verfolgt werden», heißt es in der Erklärung.